Arbeitszeit

Flexible Jahresarbeitszeit

Definition der Arbeitszeit

Als Arbeitszeit gilt die Zeit, während der sich die Arbeitnehmenden zur Erfüllung der ihnen vom Arbeitgeber zugewiesenen Aufgaben notwendigerweise zur Verfügung halten.

Was bezweckt die flexible Arbeitszeit?

Hoher Arbeitseinsatz bei hohem Arbeitsanfall; reduzierte Arbeitszeit bei niedrigerem Arbeitsanfall; flexibler Ressourceneinsatz.

Für wen gilt die flexible Arbeitszeit?

Für alle Arbeitnehmenden (exkl. Lehrerschaft) welche vom Amtschef nicht ausdrücklich ausgeklammert wurden. Für Mitarbeitende mit Dienstplänen bestehen gegenüber den nachstehenden Ausführungen zusätzliche Bestimmungen.

Was hat Priorität?

Bei der Festlegung der Arbeitszeiten innerhalb der Arbeitsteams sind die zum Teil unterschiedlichen Bedürfnisse in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen:

  1. Optimale Aufgabenerfüllung und Befriedigung der internen und externen Kundenbedürfnisse.
  2. Berücksichtigung der Bedürfnisse des Teams.
  3. Berücksichtigung der Bedürfnisse der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wann kann ich arbeiten?

In der Regel an 5 Tagen pro Woche. Montag bis Freitag, zwischen 06.30-19.30 Uhr.
Samstagsarbeit ist durch die Vorgesetzten im Voraus zu bewilligen. Angeordnete dienstliche Tätigkeiten vor 06.30 bzw. nach 19.30 Uhr und an Samstagen gelten als zuschlagsfreie Arbeitszeit. Mitarbeitende, die pro Jahr mehr als 50 Stunden zwischen 19.30 und 06.30 Uhr oder an Samstagen, aber nicht nach Dienstplan arbeiten müssen, erhalten ab der 51. Stunde pro Jahr zusätzlich zum Lohn eine Inkonvenienzentschädigung.

Wie viel Zeit kann ich «gleiten»?

Die Gleitzeit (positiv oder negativ) ist grundsätzlich unbegrenzt. Jedoch einmal jährlich darf der Gleitzeitsaldo plus beziehungsweise minus 100 Stunden nicht überschreiten. Für Teilzeitangestellte reduziert sich der zulässige Gleitzeitsaldo dem Pensum entsprechend (z. Bsp. 80 % = +/- 80 Stunden). Dieser jährliche Stichtag wird durch die Chefin beziehungsweise den Chef des Amtes festgelegt. Der zu diesem Zeitpunkt 100 Stunden übersteigende positive Gleitzeitsaldo verfällt.

Wie viel muss und kann ich arbeiten?

Bei einem 100%-Pensum täglich durchschnittlich 8 Std. 32 Min. inkl. Vorholzeit für die Werktage zwischen Weihnachten und Neujahr.
Maximal 12 Stunden täglich. Maximal 60 Stunden wöchentlich.

Wie viel kann ich kompensieren?

Unbegrenzt, unter Berücksichtigung der erwähnten Prioritäten und mit dem Einverständnis der Vorgesetzten.

Wieviel Pausen kann oder muss ich machen?

Mittagspause, wenn mehr als 6 Stunden gearbeitet wird, mindestens 30 Min. zwischen 11.00 und 14.00 (gilt nicht als Arbeitszeit), morgens und nachmittags, wenn mehr als 3 Stunden gearbeitet wird, je 15 Min. (gilt als Arbeitszeit).

Wie halte ich die Arbeitszeit fest?

In der Regel wird die Arbeitszeit elektronisch erfasst.

Wer regelt meine Arbeitszeit?

Die Einteilung der Jahresarbeitszeit liegt in der Verantwortung der Vorgesetzten (GAV § 68ff).

Wo erhalte ich weitere Auskünfte?

1. bei den Vorgesetzten
2. bei den GLAZ-Verantwortlichen in den Ämtern
3. beim Personalamt