Unfallversicherung

Leistungen bei Unfall

 

Was ist ein Unfall?

Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

Wer ist versichert?

Gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten
Alle durch den Arbeitgeber Kanton Solothurn entlöhnten Personen – auch Teilzeitbeschäftigte.

Gegen Nichtberufsunfälle
Die durch den Arbeitgeber Kanton Solothurn entlöhnten Personen, sofern die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 8 Stunden (Lehrpersonen 5,34 Lektionen) beträgt.

Welche Leistungen sind versichert?

  • Heilbehandlung
  • Reise- und Transportkosten
  • Bestattungskosten
  • Taggeld
  • Invaliditätsrente
  • Hinterlassenenrenten
  • Integritätsentschädigung
  • Hilflosenentschädigung

Weshalb ist eine freiwillige Zusatzversicherung sinnvoll?

Die gesetzliche Unfallversicherung hat bewusst Leistungsgrenzen oder muss gewisse Entscheidungen auf definierten Vorgaben kürzen oder gar ablehnen. Die Arbeitnehmenden können für eine attraktive Prämie solche – teilweise einschneidenden – finanziellen Konsequenzen vermeiden. Siehe auch «Unfall-Zusatzversicherung».

Wie ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit (und Unfall) geregelt?

Unbefristetes Anstellungsverhältnis:
Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf den vollen Lohn:
a) während der Probezeit für die Dauer von 6 Monaten;
b) nach Ablauf der Probezeit für die Dauer von 12 Monaten.

Befristetes Anstellungsverhältnis:
Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf den vollen Lohn:
a) für die Dauer von drei Monaten im 1. Dienstjahr;
b) für die Dauer von sechs Monaten im 2. Dienstjahr;
c) ab dem 3. Dienstjahr wie beim unbefristeten Anstellungsverhältnis.

Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers erlischt in jedem Fall mit Ablauf des Anstellungsverhältnisses.

Was folgt nach Ablauf der Lohnfortzahlung bei Unfall?

Taggeld
Bei voller Arbeitsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf ein Taggeld von 80 % des versicherten Lohnes. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger. Der Taggeldanspruch erlischt mit dem Beginn einer IV-Rente und wird in der Folge in eine Invaliditätsrente umgewandelt.

Invaliditätsrente
Bei Vollinvalidität 80% des versicherten Lohnes (maximal 80% von z. Zt. Fr. 148’200.–). Bei gleichzeitigem Anspruch auf AHV- oder IV-Rente sind Komplementärrenten vorgesehen. Im letzteren Fall betragen beide Renten zusammen im Maximum 90 % des versicherten Lohnes. Hinzu kommen Leistungen der Kantonalen Pensionskasse Solothurn, die zusammen mit den übrigen Renten 90% des erzielbaren Lohnes nicht übersteigen dürfen. Für allfällige Fragenin diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an die Pensionskasse Kanton Solothurn (Telefon 032 627 89 11).Zusätzlich bestehen unter Umständen Ansprüche auf Integritäts- und Hilflosenentschädigung.

Wem muss wann eine Mitteilung gemacht werden?

Bei Arbeitsverhinderung ist der oder die Vorgesetzte unverzüglich zu benachrichtigen.

Wie muss ein Unfall angemeldet werden?

Der oder die Arbeitnehmende oder eine beauftragte Person meldet jeden Unfall via «e-Schadenmeldung» (Internet; Personalamt A–Z; «Unfallmeldung»). Bitte beachten Sie dazu die spezielle Anleitung.

Wann braucht es ein Arztzeugnis?

Wenn der Unfall zu mehr als 3 Kalendertagen (Unfalltag und die 2 anschliessenden Tage) Arbeitsunfähigkeit führt.

Was ist ein Case Management?

Case Management (Fallbegleitung) beinhaltet die vereinten Anstrengungen verschiedenster Ansprechgruppen (betroffene Arbeitnehmende, Arbeitgeber, Gesundheitswesen, [Sozial-] Versicherungen, Familie usw.) und verfolgt das Ziel der Beschleunigung der Rückkehr der oder des gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmenden an ihren oder seinen Arbeitsplatz bzw. an einen angepassten Arbeitsplatz oder an eine andere Arbeitsstelle sowie die Verhinderung einer (Teil-)Invalidität.

Vom Case Management profitieren alle Beteiligten. Dem verunfallten Arbeitnehmenden steht eine Beratungsperson zur Seite, die ihm oder ihr auf dem Weg zur Wiedereingliederung behilflich ist, bei Bedarf aber auch die Vorgesetzten und das Team des oder der Arbeitnehmenden unterstützen kann.

Wie ist ein Rückfall geregelt?

Hat der oder die Arbeitnehmende während 12 Monaten nach Wiederaufnahme der Arbeit keinen Rückfall erlitten, so lebt der Anspruch auf Lohnfortzahlung wieder auf. Bei einer kürzeren Arbeitsleistung lebt er wieder auf, wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit eine andere Ursache hat.

Wann können die Leistungen gekürzt werden?

Wenn der oder die Arbeitnehmende einen Unfall schuldhaft herbeiführt oder sich aussergewöhnlichen Gefahren aussetzt, werden die Geldleistungen entsprechend gekürzt.

Wie ist die Prämienzahlung geregelt?

Die Prämien für die Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten trägt der Arbeitgeber. Die Prämie für die Versicherung der Nichtberufsunfälle wird von den Arbeitnehmenden getragen. Die aktuellen Werte sind im «Merkblatt» festgehalten.

Wann kann das Unfallrisiko bei der Krankenkasse ausgeschlossen werden?

Der Unfallteil kann bei der eigenen privaten Krankenkasse (Krankenversicherungs-Gesetz) ausgeschlossen werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 8 Stunden (Lehrpersonen 5,34 Lektionen) beträgt. D. h. wenn das Nichtbetriebsunfall-Risiko durch die obligatorische Unfallversicherung versichert ist.

Wann endet der Versicherungsschutz?

Bei Austritt endet der Versicherungsschutz nach längstens 31 Tagen. Dasselbe gilt bei unbezahltem Urlaub. Es besteht die Möglichkeit, eine Abredeversicherung abzuschliessen.