Gleichstellung

Berufe und Chancen haben kein Geschlecht!

«Es geht um eine Erweiterung der Denk-, Wahrnehmungs- und Handlungsspielräume von Frauen, Männern, Organisationen und der Arbeitswelt insgesamt.»
                       Elisabeth Michel-Alder

Seit 1981 ist die Gleichstellung der Geschlechter in unserer Bundesverfassung verankert. Dieser Grundsatz gilt insbesondere für die Bereiche Familie, Ausbildung und Arbeitswelt. Explizit hält die Verfassung den Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit fest.

Die formelle Gleichstellung von Mann und Frau ist in der Schweiz zum grössten Teil erreicht. Die tatsächliche Gleichstellung weist allerdings noch Lücken auf. Aufgrund ihrer Biografie und ihrer Lebenssituation haben Frauen oft geringere Chancen, in berufliche Kaderpositionen aufzusteigen. Wer versucht, Familie und Beruf zu vereinbaren, ist mit grossen Hindernissen konfrontiert, die es weiter abzubauen gilt.

Kleine Chronologie der Gleichstellung seit 1981

1981Gesetzliche Gleichberechtigung der Geschlechter, Art. 4 Abs. 2 der Bundesverfassung: «Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre Gleichstellung, vor allem in der Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.»
1986Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft gründen die Initiative «Taten statt Worte».
1988Gestützt auf ein kantonsrätliches Postulat tritt die Verwaltung Kanton Solothurn dieser Initiative bei. Der Regierungsrat setzt eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe «Taten statt Worte» ein.
1990Der Regierungsrat setzt eine ständige Gleichstellungskommission «Taten statt Worte» ein (RRB 4070 vom 4. Dezember), mit der Aufgabe, die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Massnahmen zu realisieren.
1995Die Bundesversammlung beschliesst das Gleichstellungsgesetz, gestützt auf Art. 4 Abs. 2 der Bundesverfassung. Dieses Gesetz bezweckt die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann und behandelt im 2. Abschnitt die Gleichstellung im Erwerbsleben.
1996
 

Der Regierungsrat beschliesst eine Reorganisation der Kommission «Taten statt Worte», die «frauenrelevante Anliegen mit positiver Wirkung in die Verwaltung einbringen» soll (RRB 889 vom 16. April).
2001Die Kommission erhält einen neuen Namen: Verwaltungsinterne Gleichstellungskommission
20052005 Die Verwaltungsinterne Gleichstellungskommission wird dem Finanzdepartement angegliedert.
2009Die Kommission erhält den Namen: Kommission zur Förderung der Chancengleichheit.
2012Implementierung des Gleichstellungscontrollings in der Verwaltung.

Ziele der Gleichstellung

«Die Ingenieurin ist ebenso alltäglich wie der Kindergärtner.»

Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann hat folgende vier Förderungsbereiche formuliert:

Gleichstellung am Arbeitsplatz

  • Frauen kommen bei Stellenbesetzungen und Beförderungen in gleichem Mass wie Männer zum Zug.
  • Frauenfreundliche Rahmenbedingungen machen es möglich, dass Frauen vermehrt in Berufe und Funktionen einsteigen, die früher von Männern dominiert waren.Lohngleichheit ist eine Selbstverständlichkeit.
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird nicht geduldet.

Vereinbarkeit von sozialen Aufgaben und Erwerbsleben

  • Die Organisation des Erwerbslebens erlaubt Frauen und Männern, Beruf und Betreuungsaufgaben zu vereinbaren.
  • Flexible betriebliche Arbeitszeiten kommen den Arbeitnehmenden entgegen. Berufliche Karrieren sind auch in Teilzeitstellen möglich.
  • Die zeitweilige Reduktion des Beschäftigungsgrades oder der täglichen Arbeitszeit erleichtern die Übernahme von Betreuungspflichten.

Berufswahl, Aus- und Weiterbildung

  • Berufsstereotypen sind aufgebrochen.
  • Qualifikationen und Berufsperspektiven von Frauen haben sich verbessert, Schlüsselqualifikationen werden gefördert.
  • Das Aus- und Weiterbildungsangebot trägt der spezifischen Arbeitssituation von Frauen Rechnung,  Ausbildungsgänge können teilzeitlich oder im Baukastensystem absolviert werden.
  • Betriebsinterne oder -externe Weiterbildungsangebote stehen allen offen, unabhängig von Anstellungsgrad und aktueller Funktion.

Information und Sensibilisierungsarbeit

  • Eltern, Arbeits- und Ausbildungsumfeld sind für Gleichstellungsfragen sensibilisiert.
  • Fachwissen trägt dazu bei, Rollenbilder und Verhaltensweisen zu ändern.
  • Die Umsetzung von Gleichstellungsmassnahmen wird einfacher.

Die Kommission zur Förderung der Chancengleichheit

Mit Beschluss 4070 vom 4. Dezember 1990 hat der Regierungsrat die Schaffung einer ständigen Kommission «Taten statt Worte», heute Kommission zur Förderung der Chancengleichheit, beschlossen.

Aufgaben

Im RRB 46 vom 13. Januar 2009 erteilt der Regierungsrat der Kommission den Auftrag, sich mit den Fragestellungen der Chancengleichheit im erweiterten Sinn und derIntegration von Diversity Management in die Verwaltungsführung auseinanderzusetzen.

Diversity Management ist ein ressourcenorientierter Ansatz, in dem Unterschiede (Geschlecht, Alter, Sprachgruppe, kultureller Hintergrund usw.) als günstige Konstellation für die Organisation gesehen wird. Die Stärken der einzelnen Mitarbeitenden sollen in den entsprechenden Aufgabengebieten zum Tragen kommen.

Zusammensetzung der Kommission zur Förderung der Chancengleichheit

Die Kommission setzt sich aus sieben bis zehn Mitgliedern aus den Bereichen Verwaltung, Gerichte, Polizei, Solothurner Spitäler AG und den Gemeinden zusammen.

Was wir bereits erreicht haben:

Personalpolitik

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit (BERESO)
  • Geschlechtsneutrale Definition der Funktionen
  • Stellenausschreibungen geschlechtsneutral formuliert
  • Stellenausschreibungen wenn möglich mit Jobbandbreiten ausschreiben
  • Anteil Teilzeitarbeitende auch im Kader im Steigen
  • Prozentualer Anteil der Frauen im mittleren und oberen Kader im Steigen

Aus- und Weiterbildung

  • Unsere Angebote stehen allen Mitarbeitenden offen, ungesehen ihres Geschlechts und ihrer Funktion

Arbeitszeit

  • Grösstmögliche Flexibilität dank Jahresarbeitszeit
  • Teilzeit möglich, auch in Kaderpositionen
  • Erweiterte Möglichkeiten für unbesoldeten Urlaub

Altersvorsorge

  • Flexible Pensionierung
  • Witwerrente realisiert
  • Rente für Konkubinatspartner/-in

Mutterschaftsurlaub

  • 16 Wochen bezahlt

Kinderkrippe

  • Arbeitgeberbeiträge an die familienergänzende Betreuung von Kindern

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz/Mobbing

  • GAV § 210–238
  • Gut ausgebautes Beratungsangebot (siehe unter Konflikte)

Chancengleichheit als langfristige Aufgabe

  • Kommission zur Förderung der Chancengleichheit als langfristige Aufgabe
  • Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen in Führungsausbildung
  • Genderthematik in Leitbild und Legislaturplan des Regierungsrates verankert
  • Durch die Implementierung des Gleichstellungscontrollings ist Gleichstellung eine permanente Aufgabe der Organisation.