Vorschlagwesen

Visio - Ideen für den Kanton Solothurn

Damit Ihre Ideen nicht unerkannt bleiben

Wozu?

Gute Ideen gibt es überall und immer wieder; aber sie nützen erst etwas, wenn sie eingebracht und umgesetzt werden.

Ideen, welche unsere Tätigkeiten optimieren, zu Einsparungen führen, das Arbeitsklima verbessern oder das Image des Staates fördern, sollen gebührend gewürdigt und belohnt werden.

Für wen?

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons – unabhängig ihrer Stellung, Funktion oder des Pensums – haben die Möglichkeit, Ideen in unbeschränkter Anzahl im Rahmen von «Visio!» einzureichen, einzeln oder auch als Gruppe.

Wie vorgehen?

Sie haben eine gute Idee und sind der Auffassung, dass mit deren Realisierung eine Verbesserung in Ihrem näheren oder weiteren Umfeld – an Ihrem Arbeitsplatz, im Amt, im Departement oder im ganzen «Unternehmen» Kanton Solothurn – erreicht würde.

Diese Idee beschreiben Sie im «Visio!»-Formular, welches im Internet von der Homepage des Personalamtes unter «Visio!» heruntergeladen werden kann (www.pa.so.ch).

Das ausgefüllte Formular reichen Sie – allenfalls mit Beilagen – elektronisch oder in Papierform ein an

  • Ihre/n Vorgesetzte/n

oder an das

  • Personalamt, Abteilung Personalentwicklung und -information, Rathaus, 4509 Solothurn, Stichwort Visio!»

Wer beurteilt?

Die Anregungen werden je nach Fachbereich beurteilt:

  • von den Vorgesetzten
  • von zuständigen Fachstellen
  • vom Personalamt

Die Anregungen werden den zuständigen Fachstellen ohne Namensnennung der Einreichenden zur Stellungnahme unterbreitet.

Wer entscheidet?

Über die Annahme oder die Ablehnung einer Anregung und die Höhe der Prämie entscheidet abschliessend die Arbeitsgruppe «Visio!», in welcher alle Departemente und die Staatskanzlei vertreten sind.

Welche Kriterien?

  • Idee aus dem eigenen beruflichen Umfeld
  • Idee ohne Bezug zum eigenen Berufsbereich
  • Ist die Idee neu?
  • Wirkung der Idee

Was kann nicht belohnt werden?

  • Ideen, welche bereits umgesetzt sind
  • Ideen, welche in Kommissionen oder Arbeitsgruppen bereits in Behandlung sind
  • Ideen, welche andern Mitarbeitenden Nachteile zufügen würden
  • Ideen, welche keine Verbesserungen bringen

Rekursinstanz

Der Departementsvorsteher bzw. die Departementsvorsteherin entscheidet bei Einsprachen gegen den Entscheid der Arbeitsgruppe «Visio!» abschliessend.

Mögliche Wege eines Vorschlages

Belohnungen

  • Es können nur wirklich neue Ideen belohnt werden.
  • Für alle angenommenen Vorschläge aus dem eigenen beruflichen Umfeld Naturalpreise nach freier Wahl im Wert bis zu Fr. 500.–.
  • Für alle angenommenen Vorschläge ausserhalb des eigenen beruflichen Umfeldes.
    • bei Ideen mit Einsparungen: 20% der Jahreseinsparungen;
    • bei Ideen ohne errechenbare Einsparungen: Prämie aufgrund der Wirkung (siehe Tabelle unten);
    • Beträge bis Fr. 500.– werden in Naturalpreisen nach freier Wahl ausgerichtet;
    • Beträge über Fr. 3000.– sind vom Regierungsrat zu genehmigen.

Für nicht umsetzbare, aber grundsätzlich gute Ideen, welche abgelehnt werden müssen, können Trostpreise von Fr. 50.– abgegeben werden.

Prämien-Tabelle für Ideen aus berufsfremdem Bereich ohne errechenbare Einsparungen


Bedeutung;
Grad der Verbesserung durch den Vorschlag


Örtliche Wirkung

A
geringfügig
(klein)

B
merklich
(spürbar)

C
bedeutend
(erheblich)

D
ganz enorm
(ausser-
gewöhnlich)

nur am Arbeitsplatz
des Einsenders
  50.-- 100.-- 200.-- 500.--
in der näheren Umgebung;
mehrere Mitarbeitende
 100.-- 200.-- 400.--1000.--
im ganzen Amt; grössere
Anzahl Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
 150.-- 300.-- 600.--1500.--
im ganzen Departement 200.-- 400.-- 800.--2000.--
in der gesamten Verwaltung
und darüber hinaus
 250.-- 500.--1000.--

3000.--*

Anerkennungen bis Fr. 500.– werden in der Regel in Naturalien ausgerichtet, welche die Empfängerin, der Empfänger selber auswählen kann.
* Für hervorragende, aussergewöhnliche Vorschläge kann der Ansatz von Fr. 3000.– mit Genehmigung durch den Regierungsrat überschritten werden.