Frankierung

Alle Briefe und Pakete müssen nach der gültigen Taxordnung der Schweizerischen Post frankiert werden. Alle Briefe müssen den gültigen Gestaltungsvorschriften der kantonalen Verwaltung entsprechen.

Hinweise
Die Empfängeradresse muss wegen der elektronischen Lesegeräte der Post mindestens 3 Zeilen umfassen! Eine korrekte Adresse enthält eine Strassenbezeichnung. Unterhalb dieser Empfängeradresse dürfen weder Absender, Kleber noch Ähnliches angebracht werden.

Wie sind Briefe zu frankieren?

Beachten Sie bei der Aufgabe von Postsendungen die Anordnungen der zuständigen Dienststelle. In den Postkreisen «Rathaus» und «Amthaus» sind die Briefe nach Kostenstellen, Versandarten und Formaten vorzusortieren.

Achtung
Prüfen Sie stets, ob die Frankatur dem jeweiligen Briefformat und Gewicht gemäss Taxordnung entspricht. Frankierte Postsendungen mit aufgedrucktem Datum müssen am gleichen Tag zur Poststelle gebracht werden. Die Frankierung kann mittels Frankiermaschine, Wertzeichen (Briefmarke, Frankieretikette) erfolgen. Massensendungen müssen mit dem elektronischen Aufgabenverzeichnis (AVZ) verschickt werden. Für die Postkreise «Rathaus» und «Amthaus» in Solothurn übernimmt das Weibelbüro die elektronische
Erfassung der Formulare.
Alle anderen Amtsstellen in der kantonalen Verwaltung sind für die Erfassung und die Weiterleitung der elektronischen Aufgabenverzeichnisse selber verantwortlich und haben sich nach den Weisungen der Schweizerischen Post und den jeweiligen internen Weisungen ihrer Postkreise zu richten.

Ausbelastung der Portokosten

Die Ausgaben für die Porti werden erfasst und den Dienststellen belastet. In den Postkreisen «Rathaus» und «Amthaus» in Solothurn geschieht dies durch die Staatskanzlei. Bei den übrigen dezentralen Verwaltungsgebäuden ist die für die Frankiermaschine zuständige Stelle für die Erfassung und die Weiterbelastung zuständig.

Frankieren ausserhalb der internen Postzeiten

Haben Sie den internen Abgabetermin verpasst und möchten Sie Ihre Postsendung trotzdem am gleichen Tag verschicken, müssen Sie diese selber frankieren und der Poststelle oder einem Briefkasten übergeben. Dafür können Frankieretiketten oder Wertzeichen verwenden werden.

Wo erhalten Sie Informationen zum Postwesen?

Hinweise und Neuerungen im Postwesen finden Sie im Intranet über Staatskanzlei/Zentrale Dienste/Weibel- und Postdienste. Die Standesweibel, die Leitung der Zentralen Dienste oder die Sachbearbeiterin «Rechnungswesen» der Staatskanzlei geben Ihnen zudem gerne Auskunft. Allgemeine Hinweise finden Sie auf www.post.ch!

So spare ich Portokosten

  • Interne Post braucht keine Frankatur!
  • Bei Massensendungen interne Briefe aussortieren.
  • Stadt Solothurn wird in Solothurn in den internen Postverkehr einbezogen.
  • Auch Einschreibebriefe intern versenden.
  • Briefe per B-Post versenden.
  • Pakete zum Economy-Tarif zusenden.
  • Briefe, Dokumente zusammenfalten und in Kuverts bis Format B5 (etwa halbes Format A4) versenden.
  • Einschreibebriefe nur verwenden, wenn dies rechtlich zwingend ist. Diese sind mit dem Vermerk «Falls refüsiert oder nicht abgeholt, als taxpflichtige B-Post zurücksenden» zu versehen (Stempel, Aufdruck).
  • Gemeindeaussand (2u pro Monat) und wöchentlichen Kurierdienst der Staatskanzlei in die Amtei- und Bezirksverwaltungen benützen. Aussendungen an den gleichen Empfängerkreis koordinieren. Die Sendungen müssen bis Montag Mittag im Postbüro Rathaus oder nach telefonischer Absprache am Abholort bereitstehen.
  • Mitteilungen oder Briefe an interne und an externe Stellen per E-Mail durchgeben.

Abgrenzung Brief/Paket

Briefe sind:

  • nicht schwerer als 1000g
  • nicht grösser als B4 (250x353 mm)
  • nicht dicker als 2cm

Adressierung Paketpost

- Industriepackbänder oder Klebeband; nicht über Adresse oder Barcode.

- Adresse im unteren rechten Viertel vom Paket.