PC-Einsatz

Nutzung von Informatikmitteln

In den Dienststellen des Kantons Solothurn

Was wir beim Benutzen wissen müssen

Die Nutzung der Informatiksysteme und -anwendungen ist in der «Weisung über die Benutzung von Informatiksystemen und -anwendungen» (RRB2003-1296) geregelt und gilt für das Personal der kantonalen Verwaltung, der Gerichte, der kantonalen Schulen, der kantonalen Anstalten sowie für das Personal der im Kanton gelegenen und von ihm massgeblich subventionierten Spitäler.

Allgemeine Tipps

  • Grundsätzlich sollten die allgemeinen Benutzereinstellungen, wie sie von der Installation vorgegeben sind, nicht verändert werden.
  • Werden Grundeinstellungen verändert, sollten sich alle Benutzenden eine Kurzdokumentation über die Änderungen zusammenstellen, damit sie nach Programm-Updates oder Ähnlichem die Einstellungen wieder vollständig nachvollziehen können.
  • Die eigenen Datenverzeichnisse sollten regelmässig durchforstet und nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden.

Was mache ich bei Problemen?

Analyse des Problems: Was geht nicht?

Hardware: Bildschirm, PC, Toaster, Tastatur, Maus, Drucker, Scanner
Software: Winword, Excel usw.

Bei Hardware-Problemen:
Sind alle Kabel richtig eingesteckt?
Brennen die gewohnten Lämpchen?
Habe ich das Gerät schon ein zweites Mal eingeschaltet?
Hat es noch Papier im Drucker?
Sind alle Druckerschubladen eingesetzt?

Bei Software-Problemen:
Funktioniert dieses Programm bei andern Benutzern?
Funktionieren andere Programme?
Akzeptiert das System noch Tastatureingaben?
Ist eventuell das Programm nur als Icon dargestellt?
Ist eventuell eine Grundeinstellung verändert?

KICK kontaktieren
(Kantonaler Informatik Center Koordinator, der in der Dienststelle bestimmte Supporter [Superuser], welcher als erste Ansprechperson bei Problemen am Arbeitsplatz hilft). Dieser kontaktiert bei Bedarf den AIO-Servicedesk für weitere Unterstützung.
Wissen Sie, wer Ihr KICK ist? Fragen Sie Ihren Vorgesetzten.

AIO-Servicedesk
Tel. 032 627 60 00
Fax 032 627 60 99
servicedesk@aio.so.ch

Nutzung der Informatiksysteme und Anwendungen im Allgemeinen

  • Die Informatiksysteme und -anwendungen sind ausschliesslich im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften zu und –anwendungen benützen.
  • Informatiksysteme (Toaster, PCs, Laptops, Tabletts, Smartphones usw.), mit welchen auf die Netze und Anwendungen des Kantons zugegriffen wird (auch private Geräte mit Fernzugriff), sind bei Abwesenheit vor dem Zugriff Unbefugter mit geeigneten Massnahmen zu schützen.
  • Den Anwendern ist es insbesondere untersagt,
    1. die Informatikinfrastruktur zur Begehung oder zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen;
    2. auf die System- und Netzwerksicherheit zuzugreifen oder zu versuchen, die  Sicherheitsvorkehrungen zu durchbrechen;
    3. ohne Zustimmung des zuständigen Informatik-Dienstleistungserbringers Programme auf den Personal-Computern oder auf den zentralen Rechnern zu installieren oder an bestehenden Programmen Änderungen vorzunehmen; notwendige Installations- oder Konfigurationsarbeiten müssen über den zuständigen KICK beantragt werden;
    4. Spielprogramme oder ähnliche Angebote zu benutzen;
    5. Kopien von lizenzpflichtiger Software anzufertigen oder weiterzugeben;
    6. unberechtigten Dritten Daten zugänglich zu machen.

Massnahmen bei Missbrauch

  • Die missbräuchliche Nutzung der Informatiksysteme und -anwendungen stellt eine Verletzung der Dienstpflichten dar, welche nach dem Gesetz über das Staatspersonal und dem Verantwortlichkeitsgesetz sanktioniert werden können.
  • Bei Verdacht auf strafrechtliche Handlungen wird Strafanzeige erstattet.
  • Bei wiederholten Verstössen gegen die Nutzungsvorschriften kann betroffenen Anwenderinnen und Anwendern in Absprache mit der vorgesetzten Stelle die Zugriffsberechtigung auf die Informatiksysteme entzogen werden.

Verantwortung der Anwenderinnen und Anwender

Die Anwenderinnen und Anwender sind verantwortlich für

  1. den recht- und zweckmässigen sowie wirtschaftlichen Einsatz und die sorgfältige Behandlung der zur Verfügung gestellten Informatiksysteme und -anwendungen;
  2. die Nutzung der Schulungs- und Weiterbildungsangebote im Informatikbereich;
  3. die von ihnen bearbeiteten Daten sowie deren Richtigkeit und Klassierung. Insbesondere tragen sie die volle Verantwortung für die Datensicherheit beim Transport oder der Übermittlung von Daten über Internet, Sticks oder andere Medien;
  4. die Vermeidung von Missbrauch der IT-Infrastruktur und der Daten über einen ihnen gewährten Fernzugriff. Dies gilt auch für die Anforderung von externer Unterstützung wie Fernsupport mit Online-Tools usw.;
  5. die Einhaltung der Nutzungsvorschriften nach dieser Weisung.

Nutzung zu dienstlichen und privaten Zwecken

Die zur Verfügung gestellten Informatiksysteme und –anwendungen einschliesslich der Mail-Dienste und des Internets sind zur Erfüllung von dienstlichen Aufgaben zu benutzen.

Die Nutzung zu privaten Zwecken ist zulässig,

  1. während der Arbeitszeit, sofern dies gelegentlich und in zeitlich geringem Umfang erfolgt und betriebliche Interessen nicht beeinträchtigt werden, oder
  2. ausserhalb der Arbeitszeit, unter der Voraussetzung, dass die Weisungen eingehalten werden, insbesondere bei der Nutzung unter Verwendung von speziellen Endgeräten wie beim Fernzugriff, BYOD usw. Die Weisung ist im Antrag für den Fernzugriff enthalten: Intranet →Servicedesk → Anträge

Datenschutz und Datensicherheit

Alle Anwenderinnen und Anwender haben die Vorschriften des Informations- und Datenschutzgesetzes zu beachten sowie die erforderlichen Vorkehren gegen Diebstahl und Missbrauch von Daten sowie Hard- und Software zu treffen.

Daten sind durch geeignete Massnahmen, wie Abschliessen der Arbeitsstation oder Passwortbenutzung, vor dem Zugriff von unbefugten Personen zu schützen.

Daten sind auf den Netzwerklaufwerken abzulegen. Die Verwendung von USB-Sticks oder ähnlichen Datenträgern ist möglichst zu vermeiden. Solche Datenträger sind unter Verschluss aufzubewahren.

Nutzung der Maildienste

  • Besonders schützenswerte Personendaten oder besonders vertrauliche Informationen dürfen nicht an Mailadressaten ausserhalb des kantonalen Netzwerkes versendet werden, sofern keine Verschlüsselung oder Authentifizierung erfolgt. Der Versender ist auf jeden Fall verantwortlich für den Inhalt der verschickten Mails.
  • Die Verwendung eines fremden Mailservers als Verteilstation für die Verbreitung von elektronischen Mitteilungen ist ohne vorgängige Genehmigung durch die berechtigte Person nicht zulässig.
  • Mailanhänge, welche von Absendern ausserhalb der Verwaltung zugestellt werden, sind vor deren Öffnung durch Speicherung auf die Netzwerklaufwerke auf Viren zu überprüfen.
  • Das Öffnen von Anhängen bzw. das Klicken auf Links in Mails von unbekannten Absendern oder mit mysteriösem Inhalt ist zu unterlassen.

Internetnutzung

Die Bewilligung zur Nutzung des Internets umfasst in der Regel den reduzierten Internet-Zugang. Weitergehende, dienstlich notwendige Zugriffe müssen von der Dienststelle bewilligt und beim AIO beantragt werden: Intranet > Servicedesk > Anträge

Untersagt sind Zugriffe

  • auf kostenpflichtige Internetseiten, sofern nicht dienstliche Gründe dies erfordern, oder
  • solche mit gesetzes- oder sittenwidrigen Inhalten. Ausnahmen bewilligt der oder die Vorgesetzte einer Dienststelle, wenn dienstliche Gründe dies erfordern.

Im Internet abrufbare Programme oder Programmteile dürfen auf den Informatiksystemen nicht installiert oder gespeichert werden.

Bildmaterial, welches vom Internet heruntergeladen (oder gescannt) worden ist, darf nicht in offiziellen Dokumenten, Präsentationen oder auf Internetseiten verwendet werden ohne dass sichergestellt ist, dass keine Urheberrechte verletzt werden.

Die kommerzielle Nutzung von Internetdiensten zu privaten Zwecken ist untersagt.

Der «Konsum» von Multimediainhalten wie Videoclips, Musik, Multimediaanwendungen ohne zwingende dienstliche Anforderung ist zu unterlassen.