Personalförderung

Unsere Personalförderung - Ihre Chance!

Entwickeln Sie Ihre persönlichen Kompetenzen weiter

Ziel unserer Personalförderung

Personalförderung und Ausbildung sind wichtige Führungsinstrumente. Ihr Ziel ist eine effiziente Verwaltung mit einer klaren, menschenorientierten Führung.: Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Voraussetzung für eine effiziente und bürgernahe Leistungserbringung.

Die 5 Säulen unserer Personalförderung

a) Departementsübergreifende allgemeine Ausbildung (verantwortlich: Personalamt)

b) EDV-Fachausbildung (verantwortlich: AIO)

c) Departements-, amts- und abteilungsübergreifende Fachausbildung 
         (verantwortlich: Departemente)

d) Besuch externer Ausbildungsangebote (zuständig: Departemente)

e) Individuelle Förderung durch die Vorgesetzten

Eigenverantwortung

Aus- und Weiterbildung gründen auf Eigenverantwortung. Neben unserem eigenen Personalentwicklungsangebot stehen heute zahlreiche externe Angebote wie Fachliteratur und nicht zuletzt das Internet zur Verfügung.

Pflichten und Rechte

Gemäss Staatspersonalgesetz und Gesamtarbeitsvertrag (GAV) haben alle Mitarbeiter die Pflicht, sich über den Wissensstand ihres Fachgebietes auf dem Laufenden zu halten und sind somit letztlich selber für ihre persönliche Ausbildung verantwortlich.

Vor oder bei der Übernahme einer Vorgesetztenfunktion sind Führungsausbildung und Ausbildung in der Mitarbeitendenbeurteilung obligatorisch. Alle neu in die Verwaltung eintretenden Mitarbeitenden besuchen einen Einführungskurs in die kantonale Verwaltung.

Alle Mitarbeitenden sind berechtig, im Rahmen der dienstlichen Bedürfnisse Weiterbildungskurse und -Veranstaltungen während der Dienstzeit oder unter Anrechnung an die Dienstzeit zu besuchen.

Das Ausbildungsangebot

Wir bieten drei Arten von Ausbildungen an:

  • Basiskurse des Personalamts
    Die Themenbereiche und Inhalte der Basiskurse orientieren sich unmittelbar an den Grundanforderungen der kantonalen Verwaltung.
  • Bedürfnisorientierte Gruppenkurse
    Die bedürfnisorientieren Kurse werden speziell für eine Gruppe (ein Team, ein Amt...) konzipiert.
  • Führungsausbildung
    Unsere Führungsausbildung ist in Modulen aufgebaut und findet in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) statt.

Das Beratungsangebot

Wir sind Ansprechstelle für alle Fragen der Personalentwicklung und unterstützen bei der Informationssuch, bei der Situationsanalyse und bei der Definition von geeigneten Entwicklungsmassnahmen.

Das sind unsere drei wichtigsten Beratungsfelder:

  • Praxisbegleitung, Coaching
  • Team- und Organisationsentwicklung
  • Information über externe Kursangebote

Ausbildung als Führungsinstrument

Welches Wissen und welche Kompetenzen brauch es, um die Arbeit gut zu machen?

Wo werden diese Kompetenzen vermittelt?

Welche Entwicklungen sollen gefördert werden?

Und wie stellen wir den Ausbildungserfolg fest?

Geleitet von Fragen dieser Art werden im Beurteilungs- und Entwicklungsgespräch (BEG) eine Ausbildung als Entwicklungsmassnahme und das Ziel des Kursbesuchs festgelegt. Die Zielerreichung wird dann in einem nächsten BEG beurteilt und ist je nach Vereinbarung auch LEBO relevant.

Ausbildungscontrolling

Das Ausbildungscontrolling ist ein Steuerungsinstrument, das durch Erfassen und Beeinflussen möglichst aller Faktoren eine breite Transferwirkung ermöglicht.

Ein ganzheitliches Controlling sorg dafür, dass alle Ausbildungsaktivitäten...

  • ...mit dem möglichen Aufwand an Zeit und Geld optimale Wirkung erzielen;
  • ...auf ihre praktische Anwendbarkeit ausgerichtet sind;
  • ...eine grösstmögliche Transferwirkung auf das ganze Umfeld der Auszubildenden anstreben.

Controlling-Instrumente

  • Beurteilungs- und Entwicklungsgespräch (BEG-Bogen Seite4)
  • Kursbegleit- und Auswertbogen
  • Gezielte Befragung der Teilnehmenden der Führungsmodule und ihrer Vorgesetzten

Unser Ausbildungsangebot

Teilnahmeberechtigung

Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der kantonalen Schulen. Personen aus den Spitälern der soH und aus anderen öffentlichen Verwaltung werden, gegen Verrechnung der effektiven Kurskosten, ebenfalls aufgenommen.

Kursanmeldung

Verwenden Sie für die Kursanmeldungen die dafür vorgesehenen Formulare im Ausbildungsprogamm (Basiskurs, Weiterbildungskurs FHNW, Vorbereitung auf die Pensionierung). Die Anmeldungen sind termingerecht auf dem Dienstweg an das Personalamt zu richten.

Rückzug der Anmeldung

Wenn aus zwingenden Gründen eine Kursanmeldung zurückgezogen werden muss, informieren Sie bitte das Personalamt (das AIO) so schnell als möglich, damit frei werdende Plätze weiter vergeben werden können.

Durchführung der Kurse

Die Platzzahl in den einzelnen Kursen ist beschränkt. Erfolgen zu viele Anmeldungen, werden die Teilnehmenden in einen anderen Kurs umgeteilt oder in die Warteliste für das folgende Jahr aufgenommen.
Kurse werden nur durchgeführt, wenn die für jeden Kurs festgelegte minimale Zahl von Anmeldungen erreicht wird.

Kurskosten

Die Kosten der Basiskurse gehen in der Regel zu Lasten des Ausbildungskredits des Personalamtes. Reisekosten können der eigenen Amtsstelle verrechnet werden.
Die Kosten der bedürfnisorientieren Gruppenkurse werden von der auftraggebenden Organisationseinheit übernommen. Das Personalamt kann sich bei Bedarf an den Kosten beteiligen.
Die Kurskosten für die Module des Zertifikatsstudiengangs "Führen im Public" gehen in der Regel zu Lasten des Ausbildungskredits des Personalamtes. Die Teilnehmenden unterzeichnen eine Rückzahlungsvereinbarung. Werden zusätzliche Module besucht, beteiligen sich die Teilnehmenden zusätzlich an den Kurskosten. Die Kostenbeteiligung wird individuell aufgrund einer Interessenabwägung vereinbart.

Externe Ausbildungsveranstaltungen

Das interne Kursangebot ist bewusst arbeitsplatzbezogen. Ergänzt wird dieses Angebot mit allen Kursen, die auf dem freien Markt angeboten werden (externe Ausbildungen). Bewilligt wird der Besuch von externen Ausbildungsveranstaltungen von den Departementen, die auch die Kurskosten oder einen Teil davon übernehmen. Bei der Kursbewilligung werden die Interessen von Arbeitgeber und Mitarbeitenden abgewogen und bei einer allfälligen Kostenbeteiligung berücksichtigt (GAV § 196). Die Richtlinien für die Kursbewilligung sind in den "Rahmenbewilligungen externe Veranstaltungen" festgelegt.
Die Rahmenbewilligungen und die Gesuchsformulare finden Sie unter: www.pa.so.ch.

Das Personalamt (Abteilung Personalentwicklung) berät Mitarbeitende und Vorgesetzte auf Wunsch über die verschiedenen Weiterbildungsangebot.