Lohnfortzahlung

Leistungen bei Krankheit

Was ist eine Krankheit?

Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

Wie ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit (und Unfall) geregelt?

Unbefristetes Anstellungsverhältnis:
Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf den vollen Lohn:
a) während der Probezeit für die Dauer von 6 Monaten;
b) nach Ablauf der Probezeit für die Dauer von 12 Monaten.


Befristetes Anstellungsverhältnis:
Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf den vollen Lohn:
a) für die Dauer von drei Monaten im 1. Dienstjahr;
b) für die Dauer von sechs Monaten im 2. Dienstjahr;
c) ab dem 3. Dienstjahr wie beim unbefristeten Anstellungsverhältnis.
Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers erlischt in jedem Fall mit Ablauf des Anstellungsverhältnisses.

Was folgt nach Ablauf der Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung haben weiterhin wegen Krankheit zu mindestens 25% arbeitsunfähige Arbeitnehmende Anspruch auf ein Krankentaggeld in der Höhe von 80% des im letzten Jahr der Anstellung ausgerichteten durchschnittlichen Bruttomonatslohnes inkl. Anteil 13. Monatslohn ohne Leistungsbonus / Inkonvenienzen.

Für die unbefristet angestellten Arbeitnehmenden beginnt der Anspruch auf das Krankentaggeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung von 12 Monaten und besteht während maximal 12 Monaten.

Für die befristet angestellten Arbeitnehmenden beginnt der Anspruch auf das Krankentaggeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung:

a) von 3 Monaten im 1. Dienstjahr

b) von 6 Monaten im 2. Dienstjahr

c) von 12 Monaten im 3. Dienstjahr

Falls die Lohnfortzahlung wegen Beendigung des Anstellungsverhältnisses nicht voll beansprucht werden kann, beginnt der Anspruch auf das Krankentaggeld nach Ablauf der Karenzfrist, die der Dauer der maximal für das Anstellungsverhältnis vorgesehenen Lohnfortzahlung entspricht.

Der Anspruch auf das Krankentaggeld besteht:

a) bei einer Karenzfrist von 3 Monaten: während maximal 21 Monaten;

b) bei einer Karenzfrist von 6 Monaten: während maximal 18 Monaten;

c) bei einer Karenzfrist von 12 Monaten: während maximal 12 Monaten.

Wem muss wann eine Meldung gemacht werden?

Bei Arbeitsverhinderung ist der oder die Vorgesetzte unverzüglich zu benachrichtigen.

Wann braucht es ein Arztzeugnis?

Nach spätestens 5 Kalendertagen ist ein Arztzeugnis erforderlich. Dieses ist dem oder der Vorgesetzten abzugeben.

Der oder die Vorgesetzte kann auch bereits früher ein Arztzeugnis verlangen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit mehr als 15 alendertage, meldet der oder die Vorgesetzte den Krankheitsfall dem Personalamt.

Aus dem Arztzeugnis muss ersichtlich sein, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert.

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit muss dem oder der  orgesetzten monatlich ein Zeugnis eingereicht werden. Dies gilt auch dann, wenn in einem Zeugnis ein Enddatum genannt wird.

Weshalb und wann wir ein Vertrauensarzt beigezogen?

Die Anstellungsbehörde kann zur genauen Abklärung von Ursache und Tragweite der Arbeitsunfähigkeit eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt oder eine Vertrauensärztin anordnen.

Was ist ein Case Management?

Case Management (Fallbegleitung) beinhaltet die vereinten Anstrengungen verschiedenster Ansprechgruppen (betroffene Arbeitnehmende, Arbeitgeber, Gesundheitswesen, [Sozial-] Versicherungen, Familie usw.) und verfolgt das Ziel der Beschleunigung der Rückkehr der oder des gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmenden an ihren oder seinen Arbeitsplatz bzw. an einen angepassten Arbeitsplatz oder an eine andere Arbeitsstelle sowie die Verhinderung einer (Teil-)Invalidität.

Vom Case Management profitieren alle Beteiligten. Dem oder der erkrankten Arbeitnehmenden steht eine Beratungsperson zur Seite, die ihm oder ihr auf dem Weg zur Wiedereingliederung behilflich ist, bei Bedarf aber auch die Vorgesetzten und das Team des oder der Arbeitnehmenden unterstützen kann.

Wie ist ein Rückfall geregelt?

Hat der oder die Arbeitnehmende während 12 Monaten nach Wiederaufnahme der Arbeit keinen Rückfall erlitten, so lebt der Anspruch auf Lohnfortzahlung wieder auf. Bei einer kürzeren Arbeitsleistung lebt er wieder auf, wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit eine andere Ursache hat.

Wann können die Leistungen eingestellt werden?

Bei schuldhafter Verletzung der Mitwirkungs- und Schadenminderungspflichten, welche das Ausmass oder die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nachteilig beeinflussen, kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung beziehungsweise Taggeldleistungen gekürzt werden. Dies gilt auch für die Verweigerung der Vollmacht-erteilung an den Versicherer.

Wie ist die Prämienzahlung geregelt?

Die Versicherungsprämien werden je hälftig vom Arbeitgeber und den versicherten Personen getragen. Die aktuellen Werte sind im «Dossier» festgehalten.

Wann endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz erlischt für die einzelne versicherte Person mit dem Ausscheiden aus dem versicherten Personenkreis.

Wie ist das Übertrittsrecht nach einem Austritt geregelt?

a) wenn die versicherte Person aus dem Kreis der Versicherten ausscheidet;
b) wenn die versicherte Person als Arbeitsloser im Sinne von Art. 10 des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung (AVIG) gilt;
c) wenn der Vertrag erlischt.